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Studium ohne Abitur
In Nordrhein-Westfalen ohne Hochschulreife studieren
Bereits vor 2001 erlaubte NRW (vor Bayern als letztem deutschen Bundesland) das Studium ohne Abitur. Meister, Fachkaufleute und Berufstätige können in NRW an Hochschulen, ggf. nach Eignungsprüfung bzw. Einstufungsprüfung, studieren.
Ein der Ausbildung entsprechendes Studium ("Meister-Studium") kann eine Meisterin bzw. ein Meister oder eine Fachkauffrau bzw. ein Fachkaufmann an einer Fachhochschule in NRW aufnehmen. Drei Prozent der Studienplätze werden für diese Bewerber quotiert - reicht diese Zahl nicht ein, wird ein Auswahlverfahren eingesetzt.
Der Weg zu Fachhochschulen und Universitäten führt in Nordrhein-Westfalen auch über eine Einstufungsprüfung an der Hochschule. Es ist möglich sich das Ergebnis dieser Prüfung auf das Studium, d.h. auf die Fachsemester anrechnen zu lassen. Die Zugangsberechtigung gilt damit für ein höheres Fachsemester. Im Gegensatz zum Meister-Studium erfolgt beim Studium nach Einstufungsprüfung keine Einschränkung bei der Fächerwahl. Eine Beschränkung findet jedoch beim Abschluss statt: wenngleich Bachelor, Diplom, Magister, Master möglich sind, bleibt diesen Studenten das Staatsexamen (d.h. Abschlüsse in Jurs, Lehramt, Medizin) noch verwehrt. Zu den Einstufungsprüfungen werden zugelassen: Studienbewerber ab 24, mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens fünfjährige Berufstätigkeit. |
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Infos zu den Studienrichtungen Geisteswissenschaften, Kunst, Naturwissenschaften, Recht, Sozialwissenschaften, Technik und Wirtschaft. |
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