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Stipendien » Begabtenförderwerke Das erste Aufgebot
Die bekanntesten Stipendiengeber sind die großen elf Begabtenförderwerke. Rund ein Drittel aller Stipendiaten wird von ihnen unterstützt. Neben den sechs parteinahen Stiftungen, den beiden kirchlichen Förderwerken, der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung und der Stiftung der deutschen Wirtschaft ist die Studienstiftung des deutschen Volkes das größte Begabtenförderwerk. Die politisch, konfessionell und weltanschaulich unabhängige Organisation ist mit rund 6 500 Stipendien der größte Sponsor für Studierende.
Gelder vom Ministerium
Der überwiegende Teil des Geldes der Förderwerke kommt dabei vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Rund 87,7 Millionen Euro lässt sich der Bund diese Förderung jährlich kosten und plant, die Gelder noch weiter aufzustocken. Der Flyer mit ausführlichen Informationen zur Begabtenförderung und den einzelnen Werken steht auf der Homepage des Ministeriums zum Download bereit. Die Arbeitsgemeinschaft der elf großen Förderinstitutionen ist unter www.begabte.de zu erreichen.
Die Förderbedingungen
Jedes Förderwerk hat eigene Bewerbungskriterien. Bei allen werden jedoch überdurchschnittliche Schul- und Studienleistungen sowie gesellschaftliches Engagement erwartet. Das kann die Mitgliedschaft in einer Partei, ehrenamtliches Wirken in der Kirche, dem Umweltschutz oder auch einer kulturellen Einrichtung bedeuten. Gefördert werden alle Studienfächer, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen studiert werden können. Aufbau- oder Zweitstudiengänge allerdings bleiben außen vor. Zudem erwarten die Förderungswerke, dass Stipendiaten sich mit den Zielen der Stiftungen identifizieren können. Ein Parteibuch ist bei den parteinahen Stiftungen keine Voraussetzung und mit guter Begründung kann sogar Stipendiat des Evangelischen Studienwerkes werden, wer gar nicht Kirchenmitglied ist. Ob jemand das Stipendium besonders dringend nötig hat, spielt zunächst eine nur untergeordnete Rolle.
Die Förderung
Bei der Stipendienhöhe dagegen kommt es darauf an, wie viel Geld der Stipendiat und seine Eltern zur Verfügung haben. Die Förderung orientiert sich am Bafög. Als Faustregel gilt: Wer kein Bafög bekommt, erhält in der Regel auch nur die Grundförderung von 80 Euro Büchergeld im Monat. Die Höchstsumme liegt bei 525 Euro monatlich. Zusätzlich sind 53 Euro Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Verheiratete Studenten haben Anspruch auf einen Zuschlag von 155 Euro. Um die Höhe des Stipendiums vorab einzuschätzen, hilft der Bafög-Rechner des Bildungsministeriums. Alle Stipendiaten erhalten neben dem Büchergeld eine so genannte ideelle Förderung. Das sind Seminare, Workshops oder weitere Angebote. Bei einigen Förderwerken ist die Teilnahme Pflicht.
Die Bewerbung
Bei der Mehrheit der Begabtenförderungswerke dürfen sich Studierende selbst bewerben. Lediglich bei der Studienstiftung des deutschen Volkes und der Hans-Böckler-Stiftung ist eine Bewerbung erst erwünscht, wenn zum Beispiel ein Lehrer oder Professor den Kandidaten vorgeschlagen hat. Zu beachten: Die Bewerbung muss rechtzeitig sein. Bei den meisten Werken ist eine Bewerbung nur in den ersten drei bis vier Semestern möglich. Bedingung ist meist, dass der Kandidat noch zwei Jahre Studium vor sich hat. |
Quelle: Finanztest, 12.12.2006 |
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