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Technische Universität Dresden » Gemeinsamer Rechtsraum Europa
Aufbaustudiengang "Gemeinsamer Rechtsraum Europa - Die Europäische Integration und Mittel-, Ost- und Südosteuropa" an der TU Dresden
Um jungen Juristinnen und Juristen aus ganz Europa die mit der EU-Erweiterung einhergehenden komplexen Zusammenhänge zugänglich zu machen, bietet die Juristische Fakultät der TU Dresden seit 1998 diesen zweisemestrigen, gebührenfreien Aufbaustudiengang an, welcher zum Abschluss des LL.M. Eur. Integration führt.
Der Aufbaustudiengang unterscheidet sich von anderen Ausbildungsangeboten durch seine spezielle Ausrichtung auf Fragen der regionalen Integration in Mittel-, Ost- und Südosteuropa innerhalb und außerhalb der EU. Die Lehrveranstaltungen umfassen die politischen, ökonomischen und kulturellen Grundlagen der europäischen Integration, das allgemeine Europarecht sowie spezifische Integrationsfragen der EU-Erweiterung und der neuen Nachbarschaft. Über den Lehrplan hinaus werden auch Praktikervorträge, ein internationales Seminar in Kroatien sowie eine Exkursion zu den Europäischen Institutionen angeboten. Zudem besteht die Möglichkeit, in einem anschließenden dritten Semester die Studien an einer mittel- oder osteuropäischen Universität fortzusetzen.
Die vollständige Integration der neuen Mitgliedstaaten in die EU wird sich noch über Jahre hinziehen und es stehen weitere Bewerber vor der Tür der EU. Der Bedarf an Fachleuten mit exzellenten Kenntnissen der europäischen Integrationsprozesse, und hier ganz besonders der regionalen Integration in Mittel-, Ost- und Südosteuropa, bleibt bestehen und wird wachsen. Dieses Aufbaustudium fördert die breit gefächerten Einsatzmöglichkeiten der Absolventinnen und Absolventen in internationalen Anwaltskanzleien, Wirtschaft und Verwaltung.
Zulassungsvoraussetzungen sind das Bestehen der Ersten Juristischen Prüfung in Deutschland oder ein gleichwertiger ausländischer Abschluss eines juristischen Studiums sowie sehr gute Deutsch- und mindestens gute Englischkenntnisse. Absolventinnen und Absolventen anderer Studienrichtungen können zugelassen werden, wenn sie den Nachweis ausreichender Europarechtskenntnisse in einer Aufnahmeprüfung nachweisen. Für das kommende Studienjahr 2006/2007 werden Bewerbungen noch bis zum 15.07.2006 entgegengenommen. |
| Quelle: TUD, 21.04.2006 |
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Infos zu den Studienrichtungen Geisteswissenschaften, Kunst, Naturwissenschaften, Recht, Sozialwissenschaften, Technik und Wirtschaft. |
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